Was tun im Todesfall? Die ersten 72 Stunden – ein ruhiger Leitfaden für Angehörige in Augsburg
Ein Mensch, den wir lieben, ist gegangen. In diesem Moment steht die Welt still. Und doch gibt es plötzlich Dinge, die geregelt werden wollen – Fragen, die niemand gerne stellt, Formalitäten, die keinen Aufschub dulden. Dieser Ratgeber begleitet Sie durch die ersten Stunden und Tage, Schritt für Schritt. Damit Sie wissen, was wichtig ist. Und was warten darf.
Der Verlust eines geliebten Menschen ist einer der einschneidendsten Momente im Leben. Trauer, Schmerz, manchmal auch Erleichterung nach langer Krankheit – die Gefühle sind vielschichtig und oft überwältigend. Und mitten in dieser emotionalen Ausnahmesituation stehen plötzlich praktische Aufgaben im Raum: Wer muss informiert werden? Welche Dokumente brauche ich? Wie lange habe ich Zeit?
Als Bestatter in Augsburg begleite ich Familien seit vielen Jahren durch diese schweren Stunden. Was ich dabei immer wieder erlebe: Das Wissen um die nächsten Schritte gibt Halt. Es nimmt ein wenig von der Überforderung – und lässt Raum für das Wesentliche, nämlich den Abschied.
Dieser Leitfaden ist bewusst ruhig gehalten. Er erklärt, was in den ersten 72 Stunden nach einem Todesfall zu tun ist – ohne Zeitdruck, ohne Panik. Denn fast nichts muss sofort geschehen. Aber vieles hat seine Reihenfolge.
Die ersten Stunden: Ruhe bewahren und den Tod offiziell feststellen lassen
Ganz gleich, wo der Tod eingetreten ist – zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder unerwartet unterwegs – der erste Schritt ist immer derselbe: Der Tod muss offiziell durch einen Arzt festgestellt werden. Erst danach beginnt alles Weitere.
Wenn der Tod zu Hause eintritt
Ist der Mensch zu Hause verstorben, rufen Sie bitte einen Arzt. Während der üblichen Praxiszeiten ist das in der Regel der Hausarzt. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie in Augsburg den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116 117. Bei einem unerwarteten oder unklaren Todesfall wählen Sie den Notruf 112.
Der Arzt stellt den Tod fest und füllt den sogenannten Totenschein aus – ein wichtiges Dokument, das Sie sorgfältig aufbewahren. Er wird später für alle weiteren Schritte benötigt.
Nehmen Sie sich in dieser Zeit einen Moment. Es ist vollkommen in Ordnung, noch eine Weile am Bett zu verweilen, Abschied zu nehmen, eine Kerze anzuzünden. Der oder die Verstorbene darf nach bayerischem Recht bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Sie müssen nichts überstürzen.
Wenn der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt
Stirbt ein Mensch in einer Einrichtung wie dem Universitätsklinikum Augsburg, dem Josefinum, dem Vincentinum oder in einem der Pflegeheime der Region, übernimmt das dortige Personal die Feststellung des Todes und stellt den Totenschein aus. Die Einrichtung informiert Sie und gibt Ihnen die wichtigsten Unterlagen mit.
Auch hier gilt: Nehmen Sie sich Zeit. Die meisten Einrichtungen ermöglichen den Angehörigen, sich in Ruhe zu verabschieden.
„Fast nichts muss in den ersten Stunden sofort geschehen. Atmen Sie erst einmal durch. Die nächsten Schritte warten auf Sie – und ein guter Bestatter wartet mit.“
Sebastian Truckenmüller
Schritt 2: Den Bestatter anrufen – und warum das keine Eile, aber Bedeutung hat
Sobald der Totenschein ausgestellt ist, ist der nächste Schritt, einen Bestatter zu kontaktieren. In Bayern gilt grundsätzlich, dass Verstorbene innerhalb von 96 Stunden in geeignete Räumlichkeiten – also ein Bestattungsinstitut, eine Leichenhalle oder einen Friedhof – überführt werden müssen.
Das bedeutet: Sie haben Zeit. Aber Sie müssen auch nicht warten, wenn Sie Unterstützung brauchen. Viele Bestattungsunternehmen in Augsburg, so auch wir, sind rund um die Uhr erreichbar. Sie können uns also bei Bedarf auch mitten in der Nacht anrufen. Der Anruf verpflichtet Sie zu nichts – er dient zunächst dazu, die Überführung zu organisieren und Ihnen erste Informationen zu geben.
Die Wahl des Bestatters ist Ihre freie Entscheidung. Auch wenn ein Krankenhaus oder Pflegeheim manchmal ein bestimmtes Unternehmen empfiehlt: Sie sind an nichts gebunden. Nehmen Sie sich die Zeit, ein Institut zu wählen, bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen.
Was der Bestatter in den ersten Stunden für Sie übernimmt
- Die würdevolle Überführung des Verstorbenen
- Eine erste Beratung – telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumlichkeiten in Augsburg-Pfersee
- Die Klärung, welche Dokumente Sie zusammensuchen sollten
- Die Abstimmung eines ersten persönlichen Termins, ohne Zeitdruck
Schritt 3: Wichtige Dokumente zusammenstellen
In den kommenden Tagen werden verschiedene Unterlagen benötigt. Am besten legen Sie eine Mappe an und sammeln darin alles, was Sie finden. Keine Sorge: Wenn etwas fehlt, lässt sich das in aller Regel nachträglich besorgen.
Folgende Dokumente sind besonders wichtig:
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Geburtsurkunde (bei ledigen Verstorbenen) oder Familienstammbuch beziehungsweise Eheurkunde (bei Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen)
- Der vom Arzt ausgestellte Totenschein
- Rentenunterlagen und die Rentenversicherungsnummer
- Krankenkassenkarte
- Falls vorhanden: Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorgevertrag oder Testament
- Informationen zu einem eventuellen Grabnutzungsrecht, falls bereits ein Familiengrab besteht
Auch wenn Sie nicht alles sofort finden: Beginnen Sie mit dem, was greifbar ist. Alles Weitere lässt sich in Ruhe klären, meist gemeinsam mit dem Bestatter.
Schritt 4: Angehörige und engste Freunde informieren
Nun ist die Zeit, enge Familienmitglieder und die wichtigsten Freunde zu verständigen. Das ist oft einer der schwersten Momente. Überlegen Sie vorab, wer Ihnen beim Telefonieren helfen kann – manchmal ist es eine Entlastung, wenn ein Geschwisterteil oder enger Freund einige Anrufe übernimmt.
Es ist absolut in Ordnung, zunächst nur einen kleinen Kreis zu informieren. Weitere Bekannte, Nachbarn oder Kollegen können auch später erreicht werden – oder durch eine Traueranzeige und persönliche Mitteilungen in den folgenden Tagen.
Schritt 5: Das erste Beratungsgespräch mit dem Bestatter
Innerhalb der ersten 24 bis 48 Stunden findet üblicherweise das erste ausführliche Gespräch mit dem Bestattungsinstitut statt. Dieses Gespräch ist einer der wichtigsten Momente im gesamten Prozess. Hier wird geklärt, wie der Abschied gestaltet werden soll – und vor allem: was Ihnen und dem verstorbenen Menschen wichtig war.
Bei uns findet diese Beratung auf Wunsch in unseren Räumlichkeiten in der Kirchbergstraße in Augsburg-Pfersee statt, oder – wenn es Ihnen lieber ist – bei Ihnen zu Hause. Manche Menschen empfinden die vertraute Umgebung als entlastend, andere sind froh, das Gespräch außerhalb der eigenen vier Wände zu führen. Beides ist richtig.
Was im Erstgespräch geklärt wird
- Die gewünschte Bestattungsart: Erdbestattung, Feuerbestattung, See- oder Naturbestattung
- Der Friedhof oder Beisetzungsort
- Die Gestaltung der Trauerfeier: kirchlich oder weltlich, mit Trauerredner, Musik, Blumenschmuck
- Die Traueranzeige und Trauerkarten
- Die Formalitäten: Sterbeurkunde beim Standesamt, Abmeldungen bei Rentenversicherung, Krankenkasse, Behörden
- Auf Wunsch auch das Thema Kostentransparenz – wir legen offen, was welcher Baustein kostet
Sie müssen dabei nicht sofort alle Entscheidungen treffen. Vieles lässt sich in den folgenden Tagen in Ruhe klären. Wichtig ist nur, dass Sie das Gefühl haben, gut begleitet zu sein.
„Das erste Gespräch soll kein Abarbeiten von Formularen sein. Es ist der Moment, in dem wir gemeinsam einen würdevollen Weg skizzieren – ganz im Sinne des Menschen, von dem Abschied genommen wird.“
Sebastian Truckenmüller
Schritt 6: Das Standesamt und die Sterbeurkunde
Der Tod muss innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. In Augsburg ist das Standesamt in der Maximilianstraße 4 zuständig. Diesen Gang übernehmen wir als Bestatter in aller Regel für Sie – Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Wichtig ist, dass wir mehrere beglaubigte Ausfertigungen der Sterbeurkunde beantragen. Üblicherweise werden fünf bis sieben Stück benötigt: für die Rentenversicherung, Krankenkasse, Versicherungen, die Bank, das Nachlassgericht und eventuelle weitere Stellen. Jede Ausfertigung kostet eine kleine Gebühr – eine später nachträgliche Beantragung ist möglich, aber umständlich.
Schritt 7: Was Sie in den ersten 72 Stunden nicht tun müssen
Genauso wichtig wie das, was zu tun ist, ist das Wissen darum, was Zeit hat. In den ersten 72 Stunden müssen Sie sich nicht kümmern um:
- Die Abmeldung von Abonnements, Verträgen, Strom, Telefon oder Internet
- Die Auflösung der Wohnung
- Die Regelung des Erbes und Kontakte zum Nachlassgericht
- Das genaue Ausfüllen der Traueranzeige – das kann auch am dritten oder vierten Tag erfolgen
- Die Entscheidung über einen Grabstein oder die Grabgestaltung
All das kann in Ruhe in den Wochen nach der Bestattung geregelt werden. Geben Sie sich die Erlaubnis, in diesen ersten Tagen vor allem eines zu sein: traurig.
Eine kleine Orientierung: Ihre Checkliste für die ersten 72 Stunden
Wenn Sie möchten, können Sie sich an dieser Reihenfolge orientieren:
- Arzt rufen, Totenschein ausstellen lassen
- Zeit zum Abschiednehmen nehmen
- Bestatter kontaktieren (kein Zeitdruck, auch nachts möglich)
- Wichtige Dokumente zusammensuchen
- Engsten Familienkreis informieren
- Erstes Beratungsgespräch vereinbaren
- Mit dem Bestatter gemeinsam die Bestattung und Formalitäten besprechen
Diese sieben Schritte decken den allergrößten Teil dessen ab, was in den ersten drei Tagen geschehen sollte. Alles andere hat Zeit.
Wir sind für Sie da – auch um drei Uhr nachts
Ein Todesfall richtet sich nicht nach Uhrzeiten. Deshalb sind wir bei Bestattungen Truckenmüller 24 Stunden am Tag erreichbar – an sieben Tagen die Woche. Sie dürfen uns anrufen, wann immer Sie Unterstützung brauchen. Der erste Anruf verpflichtet zu nichts; er ist einfach der Moment, in dem Sie nicht mehr allein mit der Situation sind.
Wenn Sie lieber zunächst schreiben möchten, können Sie auch unser Kontaktformular nutzen – wir antworten verlässlich innerhalb von 24 Stunden.
Und ganz gleich, ob Sie heute einen akuten Trauerfall zu bewältigen haben oder vorausschauend für sich oder einen Angehörigen planen möchten: Ein Gespräch ist immer der erste Schritt. In Ruhe, ohne Verpflichtung, mit Zeit für Ihre Fragen.
Sie haben einen Trauerfall oder eine Frage?
Rufen Sie uns an – wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Telefon: 0821 49 81 65 59
Mobil: 0179 68 81 216
E-Mail: info@bestattungen-truckenmueller.de
Bestattungen Truckenmüller
Kirchbergstraße 26 | 86157 Augsburg-Pfersee
Dieser Artikel gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine persönliche Beratung. Im Zweifel ist ein kurzes Gespräch immer der beste Weg – denn jeder Trauerfall ist so einzigartig wie der Mensch, den er betrifft.
Ihr
Sebastian Truckenmüller
Bestattungen Truckenmüller, Augsburg