Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom Bestattungsinstitut mit Herz - Truckenmüller
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Bestattungsinstitut „Bestattungen Truckenmüller“ und den Auftraggebern. 1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Bestattungsinstitut „Bestattungen Truckenmüller“ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Kunden und die Annahme durch das Bestattungsinstitut zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen. 2.2 Angebote des Bestattungsinstituts sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
§ 3 Leistungen
3.1 Das Bestattungsinstitut „Bestattungen Truckenmüller“ verpflichtet sich, die Bestattungsleistungen gemäß den Wünschen des Auftraggebers und den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 3.2 Zu den Leistungen gehören unter anderem: Überführung des Verstorbenen, Bereitstellung und Ausstattung des Sarges, Organisation und Durchführung der Trauerfeier, Beisetzung, Beantragung von Sterbeurkunden und anderen erforderlichen Dokumenten. 3.3 Sonderleistungen wie die Überführung ins Ausland, spezielle Trauerfeiergestaltungen oder besondere Ausstattungswünsche werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise für die Bestattungsdienstleistungen richten sich nach der aktuellen Preisliste des Bestattungsinstituts. Zusätzliche, nicht in der Preisliste aufgeführte Leistungen, werden gesondert in Rechnung gestellt. 4.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.3 Die Zahlung ist nach Rechnungserhalt sofort ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung des Bestattungsinstituts 14 Tage nach dem Fälligkeitsdatum in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. 4.4 Im Falle des Zahlungsverzugs ist das Bestattungsinstitut berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§ 5 Rücktritt und Kündigung
5.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag vor Erbringung der Dienstleistung kündigen. In diesem Fall ist das Bestattungsinstitut berechtigt, eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 20 % der Gesamtauftragssumme zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. 5.2 Wird dem Bestattungsinstitut die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist das Bestattungsinstitut ebenfalls berechtigt, eine pauschalierte Vergütung zu verlangen. 5.3 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Bestattungsinstitut kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Widerrufsrecht
6.1 Wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Bestattungsinstituts oder als Fernabsatzvertrag geschlossen wurde, steht dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht zu. 6.2 Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. 6.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber das Bestattungsinstitut „Bestattungen Truckenmüller“ mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post, Fax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. 6.4 Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat das Bestattungsinstitut alle Zahlungen, die es vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die vom Bestattungsinstitut angebotene Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Bestattungsinstitut eingegangen ist.
§ 7 Haftung
7.1 Das Bestattungsinstitut haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter entstehen. 7.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet das Bestattungsinstitut nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 7.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Datenschutz
8.1 Das Bestattungsinstitut verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Auftraggeber und der Verstorbenen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich zu behandeln. 8.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird. 8.3 Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu verlangen und gegebenenfalls deren Berichtigung oder Löschung zu fordern.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Augsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.