Ablauf, Kosten & Friedhöfe · Ratgeber für Augsburg
Erdbestattung in Augsburg
Die traditionsreichste Form des Abschieds – ein fester Ort, der über Generationen Bestand haben kann. Wir erklären den Ablauf, die Fristen, die Friedhöfe und die aktuellen Kosten in Augsburg.
Wir sind für Sie da
Bei einer Erdbestattung wird die verstorbene Person im Sarg in einem Grab beigesetzt. Sie ist die älteste und in Deutschland über lange Zeit übliche Bestattungsform. Für viele Familien ist sie deshalb besonders vertraut: Ein Erdgrab bietet einen festen, dauerhaften Ort des Gedenkens, den Angehörige besuchen, gestalten und pflegen können.
Maßgeblich ist immer der Wille der verstorbenen Person; liegt dazu nichts vor, entscheiden die nächsten Angehörigen in gesetzlich festgelegter Reihenfolge (Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister). Dieser Ratgeber erklärt in Ruhe, wie eine Erdbestattung in Augsburg abläuft, welche Fristen in Bayern gelten, welche Grabarten und Friedhöfe zur Verfügung stehen und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten. Alle genannten Gebühren sind die amtlichen Sätze der Stadt Augsburg, gültig seit dem 1. Januar 2025.
Neue Friedhofsgebühren in Augsburg seit 1. Januar 2025
Die Stadt Augsburg hat ihre Friedhofsgebühren zum 1. Januar 2025 neu kalkuliert – erstmals seit 2017. Hintergrund sind gestiegene Kosten für Löhne, Energie und Material sowie der Sanierungsbedarf bei Friedhofsgebäuden und Fuhrpark. Die Friedhöfe müssen nach dem Kommunalabgabengesetz kostendeckend betrieben werden; die Neuberechnung stützt sich auf eine Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband.
| Leistung | bisher | seit 01.01.2025 |
|---|---|---|
| Erdbestattung (ab dem 12. Lebensjahr) | 870,00 € | 940,00 € |
| Urnenbeisetzung | 396,50 € | 532,00 € |
| Aussegnungshalle | 132,50 € | 158,00 € |
| Jahresgebühr Erdgrab (innen) | 43,00 € | 47,00 € |
| Friedhofsunterhalt je Jahr | 29,00 € | 34,00 € |
Einordnung: Die Stadt weist darauf hin, dass Augsburg bei den häufigsten Gebühren – darunter Erd- und Urnenbestattungen – im Vergleich mit anderen größeren bayerischen Städten weiterhin günstiger liegt.
Der Ablauf einer Erdbestattung – Schritt für Schritt
Jeder Abschied ist anders. Der organisatorische Rahmen folgt jedoch fast immer denselben Schritten:
- Erste Versorgung und Überführung. Nach dem ärztlichen Feststellen des Todes wird die verstorbene Person würdevoll versorgt und – aus dem Zuhause, dem Krankenhaus oder dem Pflegeheim – in unsere Obhut überführt.
- Gemeinsames Erstgespräch. Wir besprechen in Ruhe die Wünsche der verstorbenen Person und Ihrer Familie: Grabart, Friedhof und die Gestaltung der Trauerfeier. Druck gibt es dabei nicht.
- Formalitäten und Dokumente. Wir übernehmen die Meldung beim Standesamt, die Beantragung der Sterbeurkunden und die Abstimmung mit Friedhofsverwaltung und – falls gewünscht – der Kirchengemeinde.
- Auswahl von Grab und Friedhof. Gemeinsam wählen Sie Friedhof und Grabart. Wir klären Verfügbarkeit, Lage und Vorgaben mit der Friedhofsverwaltung.
- Sarg, Ausstattung und Blumenschmuck. Sie wählen Sarg, Einkleidung, Beigaben und Blumenschmuck. Wir achten dabei auf die umweltbezogenen Vorgaben der Friedhofssatzung.
- Trauerfeier und Beisetzung. Die Verabschiedung kann in der Aussegnungshalle, in der Kirche oder am Grab stattfinden – mit Musik, persönlichen Worten und individuellen Ritualen. Anschließend erfolgt die Beisetzung im Sarg.
- Grabgestaltung und Begleitung danach. Später folgen Grabmal und Bepflanzung. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der weiteren Grabpflege.
Rechtliche Fristen und Vorgaben in Bayern
Für Erdbestattungen gelten in Bayern das Bestattungsgesetz (BestG) und die Bestattungsverordnung (BestV). Die wichtigsten Punkte:
- Frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes darf bestattet werden. Diese Wartefrist stellt sicher, dass die ärztliche Leichenschau in Ruhe erfolgen kann.
- Spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes muss die Erdbestattung erfolgt oder die Überführung auf den Weg gebracht sein. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen dabei nicht mit. Diese Frist gilt seit der Novelle der Bestattungsverordnung 2021 – zuvor waren es 96 Stunden.
- Friedhofszwang: Verstorbene dürfen grundsätzlich nur auf zugelassenen Friedhöfen beigesetzt werden.
- Sarg: In der Regel ist ein Sarg aus leicht abbaubarem Material (z. B. Vollholz) ohne umweltschädliche Lacke vorgeschrieben. Eine sarglose Bestattung im Leichentuch ist auf den städtischen Friedhöfen Augsburg aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen möglich.
Gut zu wissen: Weil die Fristen knapp sind, ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung sinnvoll – besonders bei besonderen Wünschen oder Traditionen. Genau dafür sind wir rund um die Uhr für Sie da und übernehmen die Koordination.
Grabarten für die Erdbestattung
Auf den Augsburger Friedhöfen stehen für die Erdbestattung vor allem zwei Grundformen zur Wahl. Der wichtigste Unterschied: ob Sie das Grab selbst aussuchen und später verlängern können.
| Reihengrab | Wahl-/Familiengrab | |
|---|---|---|
| Lage | vom Friedhof der Reihe nach zugeteilt | frei wählbar in Abstimmung mit der Verwaltung |
| Belegung | in der Regel eine Bestattung | mehrfach belegbar (z. B. als Familiengrab) |
| Verlängerung | nicht verlängerbar | verlängerbar / wiedererwerbbar |
| Gestaltung | eingeschränkt, oft mit Vorgaben | individuell gestaltbar |
| Jahresgebühr (Grabnutzung) | 59,00 € | ab 47,00 € (je nach Lage) |
Hinweis: Die Jahresgebühr für die Grabnutzung wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus erhoben. Hinzu kommt die Friedhofsunterhaltsgebühr von 34 € pro Jahr je Einfachgrab. Daneben gibt es weitere Formen wie den gepflegten Memoriamgarten oder naturnahe Bereiche.
Die Friedhöfe in Augsburg
Die Stadt Augsburg verwaltet neun städtische Friedhöfe. Eine Erdbestattung ist grundsätzlich auf jedem dieser Friedhöfe möglich; das Angebot an Grabarten unterscheidet sich je nach Anlage. Die zentrale Friedhofsverwaltung befindet sich am Westfriedhof, Stadtberger Straße 80a.
Westfriedhof
Stadtberger Straße 80a, 86157 Augsburg
größter Friedhof · mit KrematoriumNordfriedhof
Talweg 2, 86154 Augsburg
Neuer Ostfriedhof
Zugspitzstraße 104, 86163 Augsburg
muslimisches Grabfeld · ApfelhainAlter Ostfriedhof
Kurt-Schumacher-Straße 57, 86165 Augsburg
Neuer Friedhof Haunstetten
Hopfenstraße 11, 86179 Augsburg
Alter Friedhof Haunstetten
Bgm.-Widmeier-Straße 55, 86179 Augsburg
Friedhof Göggingen
Von-Cobres-Straße 19, 86199 Augsburg
rituelle Waschungen möglichFriedhof Inningen
Oktavianstraße 25, 86199 Augsburg
Friedhof Bergheim
86199 Augsburg
Daneben gibt es in Augsburg Friedhöfe in anderer Trägerschaft – darunter der Protestantische Friedhof, der Katholische Friedhof Kriegshaber, der Hermanfriedhof sowie der israelitische Friedhof. Diese haben teils eigene Satzungen und Ruhezeiten. Wir begleiten Bestattungen auf allen Friedhöfen in Stadt und Landkreis Augsburg.
Was kostet eine Erdbestattung in Augsburg?
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Klar und amtlich festgelegt sind die Friedhofsgebühren der Stadt Augsburg. Hinzu kommen die individuellen Leistungen des Bestatters, das Grabmal sowie die Trauerfeier.
1. Friedhofsgebühren der Stadt Augsburg (amtlich, seit 2025)
| Gebühr | Betrag |
|---|---|
| Erdbestattung ab dem 12. Lebensjahr | 940,00 € |
| Erdbestattung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr | 689,00 € |
| Grabnutzung Familiengrab (innen), je Jahr | 47,00 € |
| Grabnutzung Reihengrab, je Jahr | 59,00 € |
| Friedhofsunterhalt Einfachgrab, je Jahr | 34,00 € |
| Benutzung der Aussegnungshalle | 158,00 € |
Rechenbeispiel: einfaches Familien-Erdgrab
Die Ruhezeit beträgt auf den städtischen Friedhöfen Augsburg 15 Jahre. Für ein einfaches Familiengrab im Inneren der Grabfelder ergeben sich beispielhaft:
• Bestattungsgebühr: 940 €
• Grabnutzung 15 × 47 €: 705 €
• Friedhofsunterhalt 15 × 34 €: 510 €
• Aussegnungshalle (optional): 158 €
Das ergibt rund 2.150 € bis 2.300 € – ausschließlich die Gebühren der Stadt. Bestatterleistungen, Grabmal und Trauerfeier kommen hinzu.
2. Weitere Kostenbausteine (individuell)
Diese Posten hängen von Ihren Wünschen ab und lassen sich nicht pauschal beziffern – wir erstellen Ihnen dazu jederzeit eine transparente, schriftliche Übersicht:
- Bestatterleistungen: Überführung, hygienische Versorgung, Sarg und Ausstattung, Organisation und Formalitäten.
- Grabmal und Einfassung: durch einen Steinmetz; abhängig von Material, Größe und Gestaltung.
- Trauerfeier: Blumenschmuck, ggf. Trauerredner, Musik sowie – auf Wunsch – die Bewirtung im Anschluss.
- Grabpflege: Erstbepflanzung und laufende Pflege während der Ruhezeit.
Eine Erdbestattung verlangt eine ruhige, klare Begleitung. Sie sollen Zeit für den Abschied haben – um die Organisation kümmern wir uns.
— Sebastian Truckenmüller
Häufige Fragen zur Erdbestattung in Augsburg
Wie lange ist die Ruhezeit auf den Augsburger Friedhöfen?
Auf den städtischen Friedhöfen Augsburg beträgt die Ruhezeit für Leichen und Aschen 15 Jahre; für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 6 Jahre. Im Memoriamgarten gelten 10 Jahre. Kirchliche Friedhöfe können abweichende Ruhezeiten haben.
Innerhalb welcher Frist muss eine Erdbestattung erfolgen?
In Bayern darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden. Spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes muss die Erdbestattung erfolgt oder die Überführung begonnen sein; Samstage, Sonn- und Feiertage zählen dabei nicht mit.
Was kostet eine Erdbestattung in Augsburg?
Die städtischen Friedhofsgebühren für ein einfaches Familien-Erdgrab liegen über die 15-jährige Ruhezeit bei rund 2.150 bis 2.300 Euro. Bestatterleistungen, Grabmal und Trauerfeier kommen individuell hinzu. Wir erstellen Ihnen eine transparente Gesamtübersicht.
Kann ich den Friedhof und das Grab frei wählen?
Ein Wahl- bzw. Familiengrab können Sie in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung selbst aussuchen und später verlängern. Ein Reihengrab wird zugeteilt und kann nicht verlängert werden. Eine Erdbestattung ist grundsätzlich auf allen neun städtischen Friedhöfen möglich.
Ist eine Bestattung ohne Sarg möglich?
Grundsätzlich gilt die Sargpflicht. Auf den städtischen Friedhöfen Augsburg ist eine Bestattung im Leichentuch ohne Sarg aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen jedoch möglich; die Friedhofssatzung wurde dafür entsprechend angepasst.
Wer entscheidet über die Art der Bestattung?
Maßgeblich ist der Wille der verstorbenen Person. Liegt dazu keine Erklärung vor, entscheiden die nächsten Angehörigen in gesetzlicher Reihenfolge: Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister.
Sie suchen den vollständigen Überblick?
Den kompletten Leitfaden für die ersten Tage nach einem Todesfall – von der ärztlichen Feststellung über den Bestatter bis zur Trauerfeier – finden Sie hier:
Was tun im Todesfall? Die ersten 72 Stunden →Wir begleiten Sie – persönlich und rund um die Uhr
Eine Erdbestattung will mit Ruhe und Sorgfalt organisiert sein. Wir nehmen Ihnen die organisatorischen Schritte ab, erklären jeden Abschnitt verständlich und sorgen dafür, dass Trauerfeier und Beisetzung in einem würdevollen Rahmen stattfinden. Der erste Anruf verpflichtet zu nichts.
Sie haben einen Trauerfall oder eine Frage?
Rufen Sie uns an – wir sind rund um die Uhr für Sie da und melden uns verlässlich. Der erste Anruf verpflichtet zu nichts.
Kirchbergstraße 26 | 86157 Augsburg-Pfersee
Dieser Artikel gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine persönliche Beratung. Die genannten Gebühren entsprechen den amtlichen Sätzen der Stadt Augsburg (Stand 2025); im Einzelfall können besondere Lagen oder Leistungen zu Abweichungen führen.
Ihr
Sebastian Truckenmüller
Bestattungen Truckenmüller, Augsburg

